Wiesbaden, 14. Mai 2015 – In der gestrigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU und SPD beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt darin Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute, Katastrophenschutz und Rettungsdienste und begrüßt eine Initiative des Landes Hessen, sich im Bundesrat für die Einführung eines Schutzparagraphen im Strafgesetzbuch einzusetzen, der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte besonders unter Strafe stellt.
Der „Schutzparagraph 112“ (§ 112 StGB) soll tätliche Angriffe auf Beamte des Polizeidienstes sowie Helfer von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste unter Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren stellen. In besonders schweren Fällen könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Der Hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte bei der Vorstellung der Initiative im April erklärt: „Mit der Einführung des Schutzparagraphen 112 stellt sich der Gesetzgeber vor die Frauen und Männer, die täglich bereit sind, sich vor uns zu stellen und unsere Freiheiten zu sichern. Wir zeigen Gewalttätern unmissverständlich eine Grenze auf, indem wir einen eigenen Straftatbestand schaffen“.