Wiesbaden, 12. November 2015 – Jetzt gibt’s von der Stadt ein Update zum Thema Hundesteuer: Noch bis Donnerstag, 3. Dezember, können Hundebesitzer von der jährlichen Zahlungsweise ihrer Hundesteuer auf eine vierteljährliche Abbuchung umsteigen. Normalerweise wäre der Antrag auf Umstieg nur bis 30. September möglich gewesen.
Die Frist wurde verlängert, „damit Bürger die Möglichkeit haben, auf die geplante Erhöhung der Hundesteuer zu reagieren und die Zahlungsweise den eigenen Wünschen anzupassen“. Der Antrag ist schriftlich, per Fax oder per E-Mail einzureichen an: Landeshauptstadt Wiesbaden, Kassen- und Steueramt, Hasengartenstraße 21, 65189 Wiesbaden, Fax: 0611 315972, E-Mail: fachbereich-steuern@wiesbaden.de.
Verspätet eingegangene Anträge können, so die Stadt, erst ab dem Jahr 2017 berücksichtigt werden.
Hintergrund: Die Stadt hatte am 6. November angekündigt, die Hundesteuer zum 1. Januar 2016 um 84 Euro pro Hund zu erhöhen (MEIN WIESBADEN berichtete).