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Verurteilt! Ex-Chef der Rhein-Main-Hallen muss 380.000 Euro zahlen

20150810-182926-66566917.jpgWiesbaden, 10. August 2015 – Der ehemalige Geschäftsführer der Rhein-Main-Hallen, Thomas Krohne, muss an die Rhein-Main-Hallen 380.000 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen zahlen. Dazu hat ihn das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 23. Juli 2015 verurteilt. Das teilte heute der Aufsichtsratsvorsitzende der Rhein-Main-Hallen GmbH, Stadtrat Detlev Bendel, mit.

Im Prozess ging es um den Verkauf von Rechten am Messenamen „World of Events“ im Jahr 2006 an eine damalige Geschäftspartnerin zum symbolischen Preis von 500 Euro. Für die weitere Nutzung der Marke mussten die Rhein-Main-Hallen später 118.000 Euro an das Unternehmen der Geschäftspartnerin bezahlen. Auch konnte die Messe nach dem Ausscheiden von Krohne als Geschäftsführer zunächst nicht mehr unter dem alten Namen weiter geführt werden. Hierdurch verfiel der Wert der Marke, auch wenn diese später wieder den Rhein-Main-Hallen gerichtlich zugesprochen wurde.

In den Urteilsgründen wird festgestellt, dass Krohne die Rhein-Main-Hallen unter Verletzung seiner Pflichten als Geschäftsführer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Den Schaden der Rhein-Main-Hallen beziffert das Gericht auf 380.000 Euro. Weitere 100.000 Euro bekamen die Rhein-Main-Hallen aufgrund eines Vergleichs mit der Geschäftspartnerin zugesprochen.

Wegen des Sachverhalts hatten die Rhein-Main-Hallen bereits im Jahr 2009 Strafanzeige gegen Thomas Krohne eingereicht.
Das Strafverfahren, so Bendel, sei von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden über einen Zeitraum von über zwei Jahren verschleppt worden, sodass sich die Rhein-Main-Hallen GmbH gezwungen sah, mit einer sogenannten Verzögerungsrüge Entschädigungsansprüche gegen das Land Hessen anzukündigen.

„Das Oberlandesgericht Frankfurt hat klar erkannt hat, dass Thomas Krohne seine Funktion als Geschäftsführer ausgenutzt hat, um den Rhein-Main-Hallen vorsätzlich erheblichen Schaden zuzufügen“, so Bendel weiter. „Wir hoffen, dass das eindeutige Urteil im Zivilrechtsstreit nun auch endlich Anlass für das Wiesbadener Landgericht ist, das Strafverfahren gegen Thomas Krohne in Gang zu bringen.“

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Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am 10. August 2015 von und getaggt mit , , , , .
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