Wiesbaden, 23. September 2015 – Nach langer Zeit ist es jetzt soweit: Im Oktober bekommen die Wiesbadener Feuerwehrleute mehr Geld ausgezahlt.
Nachdem der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden in seiner Sitzung im Juni den Weg für die Ausgleichszahlungen an die Wiesbadener Berufsfeuerwehrbeamten frei gemacht und die Stadtverordnetenversammlung im Juli zugestimmt hatte, haben jetzt auch mehr als 99 Prozent der aktiven Wiesbadener Feuerwehrbeamten den Modalitäten der Ausgleichzahlung für die von ihnen geleistete Mehrarbeit zugestimmt.
Auf der Grundlage der Beschlüsse der städtischen Körperschaften wird daher die Auszahlung des jeweils individuell ermittelten Betrages mit der Gehaltsabrechnung Oktober erfolgen.
„Mit der Zahlung an die Feuerwehrbeamten soll die seit Jahren anhaltende Unzufriedenheit endgültig beseitigt werden“, sind sich der für die Feuerwehr zuständige Oberbürgermeister Sven Gerich und Personaldezernent Detlev Bendel einig. „Wir möchten mit der Auszahlung ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass die von den Feuerwehrbeamten erbrachte Leistung gewürdigt und honoriert wird und dass die Stadt ihnen ein verlässlicher Arbeitgeber ist.“
Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 25. November 2010, dass jeder Feuerwehrbeamte rückwirkend ab 1996 Anspruch auf eine Vergütung von Mehrarbeit hat; bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ab November 1996. Da das Hessische Beamtengesetz als maßgebliches nationales Recht noch bis 31. März 2009 maximal 52 Wochen Arbeitszeit zuließ und es an ausgebildeten Brandschützern mangelte, haben die Wiesbadener Feuerwehrleute bis Ende 2009 mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet. Nach einem gerichtlichen Vergleich im Jahr 2008 wurde zumindest ein Teil der Mehrarbeit vom 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2009 vergütet. Die weiterhin unbezahlte Mehrarbeit, unter anderem aus den Jahren 2001 bis 2006, führt bis heute bei den betroffenen Beamten zu großem Unmut. Da die Ansprüche aber teilweise verjährt sind, wurde nach einem rechtlich zulässigen Weg gesucht, um einen Ausgleich der von den Feuerwehrbeamten erbrachten und bisher nicht vergüteten Leistungen zu schaffen. Dieser wurde unter Beteiligung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter Abwägung aller tatsächlichen und rechtlichen Aspekte nun mit der vorgesehenen Auszahlung und den dazu gefassten Beschlüssen der städtischen Körperschaften gefunden.